Wer kann Mitglied werden?
Auszug aus der VS-Geschäftsordnung: „Mitglied des VS kann jede/r haupt- oder nebenberufliche deutschsprachige Autor/in und jede/r im Organisationsbereich der ver.di lebende fremdsprachige Autor/in werden, sofern sie/er ihr/sein fachliches Können hinreichend ausweist. Als Ausweis des fachlichen Könnens gelten: Eine Buchveröffentlichung, die nicht durch Einsatz eigener Geldmittel erkauft sein darf; die Sendung oder Aufführung eines Hör- oder Fernsehspiels, Theaterstücks oder Films; mehrere Veröffentlichungen in literarischen Anthologien, Literaturzeitschriften, elektronischen Medien und Feuilletons oder eine vergleichbare literarische Tätigkeit.
Leistungen
- Kostenlose Beratung in beruflichen Angelegenheiten, auch durch das ver.di Beratungsnetzwerk für Selbstständige mediafon
- Rechtsberatung und ggf. Vertretung i.S. des Urheber-, Sozial- und Arbeitsrechts und in berufsbezogenen Vertragsrechtsangelegenheiten aus der freiberuflichen Tätigkeit (z.B. Honorarangelegenheiten)
- Teilnahme an Qualifizierungs- und Professionalisierungsseminaren, Informationsveranstaltungen u.ä.
- Kostenlose Zeitschriften wie „PUBLIK“ und „Sprachrohr“
- Finanzielle Unterstützung bei Freizeitunfällen
- Kostenlose telefonische Mietrechtsberatung
- Kostenlose Ausstellung eines Presseausweises, wenn die Voraussetzungen für diesen erfüllt sind (hauptberufliche journalistische Tätigkeit)
- Zugang zum gesamten politischen Bildungs- und Weiterbildungsangebot der ver.di
- Beratung und Rabatte bei Kranken-Zusatzversicherungen u.a.,
- Besondere Konditionen z.B. bei Reisen
Downloads
Aufnahmeantrag (Word-Datei)
Aufnahmeantrag (PDF)
VS-Geschäftsordnung (PDF)
VS-Infoflyer (PDF)