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Mitglied werden

Wer kann Mitglied werden?
Auszug aus  der VS-Geschäftsordnung: „Mitglied des VS kann jede/r haupt- oder nebenberufliche deutschsprachige  Autor/in und jede/r im Organisationsbereich der ver.di lebende fremdsprachige Autor/in werden, sofern sie/er ihr/sein fachliches Können hinreichend ausweist. Als Ausweis des fachlichen Könnens gelten: Eine Buchveröffentlichung, die nicht durch Einsatz eigener Geldmittel erkauft sein darf; die Sendung oder Aufführung eines Hör- oder Fernsehspiels, Theaterstücks oder Films; mehrere Veröffentlichungen in literarischen Anthologien, Literaturzeitschriften, elektronischen Medien und Feuilletons oder eine vergleichbare literarische Tätigkeit.

Leistungen

  • Kostenlose Beratung in beruflichen Angelegenheiten, auch durch das ver.di Beratungsnetzwerk für Selbstständige mediafon
  • Rechtsberatung und ggf. Vertretung i.S. des Urheber-, Sozial- und Arbeitsrechts und in berufsbezogenen Vertragsrechtsangelegenheiten aus der freiberuflichen Tätigkeit (z.B. Honorarangelegenheiten)
  •  Teilnahme an Qualifizierungs- und Professionalisierungsseminaren, Informationsveranstaltungen u.ä.
  • Kostenlose Zeitschriften wie „PUBLIK“ und „Sprachrohr“
  • Finanzielle Unterstützung bei Freizeitunfällen
  • Kostenlose telefonische Mietrechtsberatung
  • Kostenlose Ausstellung eines Presseausweises, wenn die Voraussetzungen für diesen erfüllt sind (hauptberufliche journalistische Tätigkeit)
  • Zugang zum gesamten politischen Bildungs- und Weiterbildungsangebot der ver.di
  • Beratung und Rabatte bei  Kranken-Zusatzversicherungen u.a.,
  • Besondere Konditionen z.B. bei Reisen

Downloads
Aufnahmeantrag (Word-Datei)
Aufnahmeantrag (PDF)
VS-Geschäftsordnung (PDF)
VS-Infoflyer (PDF)

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